Sommer 2023 - Schlemmen und Sparen

Sommer 2023 – Schlemmen und Sparen

Sommer Angebot 2023 – Schlemmen und Sparen

Sommer-Angebot 2023 bei Gopalast!

Freuen Sie sich, liebe Kunden und Freunde des guten Essens, auf den Sommer Angebot 2023 im Gopalast Restaurant in Leipzig! Wir präsentieren unser „Schlemmen und Sparen“-Angebot, das vom 23. Mai bis zum 10. Juli 2023 gültig ist. Genießen und trinken Sie nach Herzenslust und sparen Sie dabei.

Im Gopalast Restaurant erwartet Sie unser bekanntes All-you-can-eat-and-drink-Konzept. Ein kühles und entspanntes Esserlebnis ist in unserem klimatisierten Gastraum garantiert, selbst an den heißesten Sommertagen.

Unser Restaurant ist stolz darauf, einen ebenerdigen Zugang und einen eigenen Parkplatz direkt vor der Tür anzubieten. Daher ist ein Besuch bei uns für alle Gäste, einschließlich Rollstuhlfahrern, problemlos möglich. Kleine Gäste werden sich über unseren sicheren und spaßigen Kinderspielbereich freuen.

Als besondere Aktion „Sommer Angebot 2023″ können Sie unseren 5€ Rabatt-Coupon herunterladen und ausdrucken. Bei Ihrem nächsten Besuch legen Sie den Coupon vor und sparen Sie 5€ auf Ihre Rechnung.

Zögern Sie nicht länger, reservieren Sie Ihren Tisch und freuen Sie sich auf ein unvergessliches kulinarisches Erlebnis. Lassen Sie sich von uns und der Leipziger Gastronomieszene begeistern. Um keine Updates oder besonderen Angebote zu verpassen, folgen Sie uns auf unseren Social-Media-Kanälen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Gopalast Restaurant in Leipzig in diesem Sommer.

Mit kulinarischen Grüßen, Ihr Gopalast Team“

Sommer Angebot 2023: EINFACH ANKLICKEN, AUSDRUCKEN UND SPAREN

Sommer-Sonderangebot: PDF Datei –> Sommer Angebot 2023 – Gopalast PDF Datei

 

Nutzungsbedingungen:

– Gültig für 1 Erwachsene
– Gültig 23.05.23 – 10.07.23
– Dienstag bis Freitag und Sonntag 17:30 – 22:00
– Nicht mit andere Aktionen kombinierbar
– Nicht teilbar & nicht übertragbar
– Nicht gültig an Samstagen & Feiertagen
– Verkauf ausgeschlossen
– Gutscheine müssen ausgedruckt sein
– Wert wird vom Gesamtbetrag abgezogen
– Gutschein beim bezahlen vorzeigen, Nachberechnung in Nachgang ausgeschlossen